Corona-Hilfen
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SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
03.04. bis 30.04.22
SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
03.04. bis 30.04.22
Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden in Brandenburg deutlich reduziert. Das Kabinett hat die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen, die am 3. April in Kraft tritt und zunächst bis einschließlich 30. April 2022 gilt . Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas.
Im Kulturbereich gibt es im Publikum keine Einschränkungen mehr, bezogen auf Test, Impfstatus, Abstand und Maske.
Das gilt nicht auf der Bühne. Dazu gibt es bald ein Update der Berufsgenossenschaften. -
Hygiene-Handreichung für Kultureinrichtungen
Hygiene-Handreichung für Kultureinrichtungen
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Land Brandenburg hat eine Hygiene-Handreichung zusammengestellt, die Einrichtungen bei der Öffnung und Durchführung von Brandenburger Kulturveranstaltungen unterstützten soll.
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NEUSTART.KULTUR
NEUSTART.KULTUR
Um Künstler*innen und Kultureinrichtungen in der Pandemie zu unterstützen und nach den Corona-bedingten Schließungen einen kraftvollen künstlerischen Wiedereinstieg zu ermöglichen, hat der Bund im Sommer 2020 das Programm NEUSTART.KULTURins Leben gerufen. Dafür standen in einer ersten Runde 2020/21 Milliarde Euro zur Verfügung. Im Februar 2021 ist eine weitere Milliarde Euro für den Kulturbereich beschlossen worden. Die erfolgreichen Förderlinien der ersten Runde wurden ausgebaut und um neue Programme ergänzt.
Die Mittel aus Neustart II stehen grundsätzlich bis Ende 2022 zur Verfügung. Die administrative Abwicklung, soweit erforderlich, ist sogar noch im Jahr 2023 möglich.
NEUSTART.KULTUR umfasst über 60 einzelne Förderlinien, die von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger und Verfahren getragen werden. Weiterführende Informationen zu Förderprogrammen sowie Antragsverfahren und -fristen sind auf der Seite der Bundesregierung zu finden.