Gastspiel- & Reisekostenförderung
-
NPN: Gastspielförderung Theater
Frist: 2. Vergabe 31. März 2025
NPN: Gastspielförderung Theater
Frist: 2. Vergabe 31. März 2025
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter:innen auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Der/die Antragsteller:in ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der/die Veranstalter:in ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion. Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).
Was kann beantragt werden?
m Rahmen der NPN-Gastspielförderung Theater können Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter:innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden. Zeigt ein*e Veranstalter:in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden. Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.
-
MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung
Frist: 30. September 2025
MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung
Frist: 30. September 2025
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt jährlich Mittel i.H.v. insgesamt 100.000,00 €für Gastspiele und Wiederaufnahmen bereit. (Punkt 3.3 Fördergrundsätze 2024)
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft und sonstige freie Träger in Brandenburg können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für ein oder mehrere Gastspiele und Wiederaufnahmen bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen von Einrichtungen der freien darstellenden Künste aus Brandenburg beantragen. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Brandenburgs. Aufführungen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde des Theaterensembles sind nicht förderfähig.
Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.
MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg
-
Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland
Frist: ohne
Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland
Frist: ohne
Der Fachbereich Theater und Tanz unterstützt Gastspiele von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Anträge können Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland stellen, die die Gruppen einladen möchten. Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit. Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
-
Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland
Frist: ohne
Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland
Frist: ohne
Bewerben können sich junge Künstlerinnen und Künstler am Anfang ihrer Karriere, die für erste Gastspiele im Ausland eingeladen wurden. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und/oder Transportkosten.
-
Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit
Frist: diverse
Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit
Frist: diverse
Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler:innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games. Es werden u.a. Workshops angeboten als auch Besuche von Fachmessen gefördert.
Zu den aktuellen Ausschreibungen
-
BTD: Ausschreibung französische Gastspielförderung
Frist: diverse
BTD: Ausschreibung französische Gastspielförderung
Frist: diverse
Das Bureau du Théâtre et de la Danse (BTD) fördert deutsche Veranstalter*innen, die französische Gastspiele organisieren. Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem Sie z.B.:
- Im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstlern werden nicht bevorzugt);
- Künstler aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstlern werden besonders bevorzugt).
Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, spätestens 4 Monate vor dem entsprechenden Gastspiel, wobei jährlich drei Abgabefristen gesetzt sind: 30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni. Eine Rückmeldung folgt spätestens eine Woche nach den Fristen.