Gastspiel- & Reisekostenförderung
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Bureau du Théâtre et de la Danse: Gastspielförderung
Frist: 30.06.24 (und 30.10.2024)
Bureau du Théâtre et de la Danse: Gastspielförderung
Frist: 30.06.24 (und 30.10.2024)
Bewerben können sich Veranstalter:innen mit Projekten, die den deutsch-französischen Austausch fördern, indem sie z. B. im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen.
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MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung
Frist: 30.09.24
MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung
Frist: 30.09.24
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt jährlich Mittel i.H.v. insgesamt 100.000,00 €für Gastspiele und Wiederaufnahmen bereit. (Punkt 3.3 Fördergrundsätze 2024)
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft und sonstige freie Träger in Brandenburg können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für ein oder mehrere Gastspiele und Wiederaufnahmen bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen von Einrichtungen der freien darstellenden Künste aus Brandenburg beantragen. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Brandenburgs. Aufführungen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde des Theaterensembles sind nicht förderfähig.
Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.
MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg
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NPN: Gastspielförderung Theater
Frist: 15.01.2024 (und 31.03.2024)
NPN: Gastspielförderung Theater
Frist: 15.01.2024 (und 31.03.2024)
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
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NPN: Gastspiele Tanz International
Frist: 15.01.2024 (und 15.04.2024)
NPN: Gastspiele Tanz International
Frist: 15.01.2024 (und 15.04.2024)
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet.
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NPN: Gastspielförderung Tanz
Frist: 15.01.2024 (und 15.04.2024)
NPN: Gastspielförderung Tanz
Frist: 15.01.2024 (und 15.04.2024)
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.
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NPN: Koproduktionsförderung Tanz
Frist: 31.01.2024 (und 15.04.2024)
NPN: Koproduktionsförderung Tanz
Frist: 31.01.2024 (und 15.04.2024)
Ziel der NPN-Koproduktionsförderung Tanz ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten sowohl überregional als auch international zu unterstützen und die Entstehung neuer Tanzproduktionen zu fördern, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen. Antragsteller ist der hauptverantwortliche Produzent der Produktion.
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NPN: Impulsförderung Tanz & Theater
Frist: 01.03.2024
NPN: Impulsförderung Tanz & Theater
Frist: 01.03.2024
Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startete 2022 ein neues, gemeinsam mit den Ministerien entwickeltes Impulsförderungsmodell, das Vorhaben aus den Bereichen zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössisches Theater bezuschusst, die den Austausch zwischen Regionen in Deutschland fördern, wo in beiden Bereichen entsprechende Strukturen zum qualitativen Erhalt und Ausbau der lokalen Szenen fehlen; bzw. Vorhaben, die Künstler*innen/ Veranstalter*innen/ Netzwerke etc. aus Regionen einbeziehen, in denen diese Kunstformen zu wenig repräsentiert sind.
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Kulturstiftung Sachsen: Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Frist: diverse
Kulturstiftung Sachsen: Gastspielförderung Freie Theatergruppen
Frist: diverse
Nach der Premiere geht es auf Tour. Die Gastspielförderung unterstützt freie Tanz- und Theatergruppen dabei, bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge auf Gastspielförderung für Vorstellungen in diesem Jahr können ab 30. Januar 2023 gestellt werden.
Fördergegenstand
Gastspiele von Theater- und TanzproduktionenFörderhöhe
200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung
200 Euro Unkostenpauschale pro AufführungAntragsfrist
Spätestens 1 Monat vor Beginn des GastspielsAntragstellung
per Online-Formular ab 30. Januar 2024 -
Touring Artists - das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative
Frist: ohne
Touring Artists - das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative
Frist: ohne
Auf www.touring-artists.info finden Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende in Deutschland sowie diejenigen, die in Deutschland arbeiten wollen, Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität, bspw. zu sozialrechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Themen der zu Residenz- und Förderprogrammen.
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Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland
Frist: ohne
Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland
Frist: ohne
Der Fachbereich Theater und Tanz unterstützt Gastspiele von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Anträge können Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland stellen, die die Gruppen einladen möchten. Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit. Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
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Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland
Frist: ohne
Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland
Frist: ohne
Bewerben können sich junge Künstlerinnen und Künstler am Anfang ihrer Karriere, die für erste Gastspiele im Ausland eingeladen wurden. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und/oder Transportkosten.
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Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit
Frist: diverse
Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit
Frist: diverse
Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler:innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games. Es werden u.a. Workshops angeboten als auch Besuche von Fachmessen gefördert.
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