Gastspiel- & Reisekostenförderung

  • NPN: Gastspielförderung Tanz

    Frist: 02. Februar und 15. April 2026

    NPN: Gastspielförderung Tanz

    Frist: 02. Februar und 15. April 2026

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

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  • NPN: Impulsförderung Tanz & Theater

    Frist: 02. März 2026

    NPN: Impulsförderung Tanz & Theater

    Frist: 02. März 2026

    Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues, gemeinsam mit den Ministerien entwickeltes Impulsförderungsmodell, das Vorhaben aus den Bereichen zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössisches Theater bezuschusst, die den Austausch zwischen Regionen in Deutschland fördern, wo in beiden Bereichen entsprechende Strukturen zum qualitativen Erhalt und Ausbau der lokalen Szenen fehlen; bzw. Vorhaben, die Künstler:innen/ Veranstalter:innen/ Netzwerke etc. aus Regionen einbeziehen, in denen diese Kunstformen zu wenig repräsentiert sind.

    Mit der Impulsförderung Tanz & Theater sollen neue, bundesländerübergreifende Kooperationen entstehen, die Entwicklungspotenziale in den oben genannten Bereichen und Regionen erschließen und neue „Tangenten“ der Kooperation ermöglichen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, Produktionszentren und -büros, Tanz- bzw. Theaternetzwerke, andere Kulturinstitutionen, die als Veranstalter:in auftreten, Einzelkünstler:innen, Kompanien und Kollektive, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland.

    Das beantragte Vorhaben muss einen bundesländerübergreifenden Austausch beinhalten.

    Das Vorhaben darf i.d.R. zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben (die Jury tagt normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist, kein Rechtsanspruch). Es muss bis spätestens 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.

    Bei Antragstellung müssen Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Vorhabenvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).

    Das Vorhaben wird im Wesentlichen in Deutschland realisiert.

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  • NPN: Gastspielförderung Theater

    Frist: 31. März 2026

    NPN: Gastspielförderung Theater

    Frist: 31. März 2026

    Wer kann beantragen?

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter:innen auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Der/die Antragsteller:in ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der/die Veranstalter:in ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion. Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

    Was kann beantragt werden?

    m Rahmen der NPN-Gastspielförderung Theater können Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter:innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden. Zeigt ein*e Veranstalter:in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden. Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.

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  • Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 09. März und 12. Oktober 2026

    Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 09. März und 12. Oktober 2026

    Was wird gefördert?
    Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

    Antragssumme: mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder). Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

    Wer kann beantragen?
    langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

    Weitere Informationen

  • MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 30. September

    MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 30. September

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt jährlich Mittel i.H.v. insgesamt  100.000,00 €für Gastspiele und Wiederaufnahmen bereit. (Punkt 3.4 Fördergrundsätze 2026)

    Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft und sonstige freie Träger in Brandenburg können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für ein oder mehrere Gastspiele und Wiederaufnahmen bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen von Einrichtungen der freien darstellenden Künste aus Brandenburg beantragen. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Brandenburgs. Aufführungen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde des Theaterensembles sind nicht förderfähig.

    Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.

    MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg

  • Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland

    Frist: ohne

    Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland

    Frist: ohne

    Der Fachbereich Theater und Tanz unterstützt Gastspiele von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Anträge können Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland stellen, die die Gruppen einladen möchten. Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit. Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

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  • Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland

    Frist: ohne

    Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland

    Frist: ohne

    Bewerben können sich junge Künstlerinnen und Künstler am Anfang ihrer Karriere, die für erste Gastspiele im Ausland eingeladen wurden. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und/oder Transportkosten.

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  • Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit

    Frist: diverse

    Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit

    Frist: diverse

    Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler:innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games. Es werden u.a. Workshops angeboten als auch Besuche von Fachmessen gefördert.

    Zu den aktuellen Ausschreibungen

     

  • BTD: Ausschreibung französische Gastspielförderung

    Frist: diverse

    BTD: Ausschreibung französische Gastspielförderung

    Frist: diverse

    Das Bureau du Théâtre et de la Danse (BTD) fördert deutsche Veranstalter*innen, die französische Gastspiele organisieren. Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem Sie z.B.:

    • Im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstlern werden nicht bevorzugt);
    • Künstler aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstlern werden besonders bevorzugt).

    Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, spätestens 4 Monate vor dem entsprechenden Gastspiel, wobei jährlich drei Abgabefristen gesetzt sind: 30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni. Eine Rückmeldung folgt spätestens eine Woche nach den Fristen.

    Mehr Informationen

Kontakt

Landesverband
Freie Darstellende Künste Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post (hello@spam.com) freie-daku-brandenburg.de

 

         

 

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