Gastspiel- und Reisekostenförderung

  • Kulturstiftung Sachsen: Gastspielförderung Freie Theatergruppen

    Frist: diverse

    Kulturstiftung Sachsen: Gastspielförderung Freie Theatergruppen

    Frist: diverse

    Nach der Premiere geht es auf Tour. Die Gastspielförderung unterstützt freie Tanz- und Theatergruppen dabei, bereits erarbeitete Produktionen an neuen Orten zur Aufführung zu bringen. Besonderes Anliegen des Programms ist die Förderung von Gastspielen in ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge auf Gastspielförderung für Vorstellungen in diesem Jahr können ab 30. Januar 2023 gestellt werden.

    Fördergegenstand
    Gastspiele von Theater- und Tanzproduktionen

    Förderhöhe
    200 Euro Honorarpauschale pro Person pro Aufführung
    200 Euro Unkostenpauschale pro Aufführung

    Antragsfrist
    Spätestens 1 Monat vor Beginn des Gastspiels

    Antragstellung
    per Online-Formular ab 30. Januar 2023

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  • Bureau du Théâtre et de la Danse: Gastspielförderung

    Frist: 30.06.23 (und 30.10.2023)

    Bureau du Théâtre et de la Danse: Gastspielförderung

    Frist: 30.06.23 (und 30.10.2023)

    Bewerben können sich Veranstalter:innen mit Projekten, die den deutsch-französischen Austausch fördern, indem sie z. B. im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen.

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  • MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 30.09.23

    MWFK: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 30.09.23

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt jährlich Mittel i.H.v. insgesamt  100.000,00 €für Gastspiele und Wiederaufnahmen bereit. (Punkt 3.3 Fördergrundsätze 2024)

    Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft und sonstige freie Träger in Brandenburg können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für ein oder mehrere Gastspiele und Wiederaufnahmen bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen von Einrichtungen der freien darstellenden Künste aus Brandenburg beantragen. Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Brandenburgs. Aufführungen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde des Theaterensembles sind nicht förderfähig.

    Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.

    MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg

  • Touring Artists - das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative

    Frist: ohne

    Touring Artists - das Informationsportal für international mobile Künstler*innen und Kreative

    Frist: ohne

    Auf www.touring-artists.info finden Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende in Deutschland sowie diejenigen, die in Deutschland arbeiten wollen, Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität, bspw. zu sozialrechtlichen, steuerlichen oder versicherungstechnischen Themen der zu Residenz- und Förderprogrammen.

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  • European Cultural Foundation: STEP travel grants

    Frist: ohne

    European Cultural Foundation: STEP travel grants

    Frist: ohne

    Das STEP Program bietet Reisekostenzuschüsse für KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen, die mit ihren Projekten in Europa für Zusammenhalt, Partizipation und Gleichberechtigung arbeiten.Das Programm nimmt das ganze Jahr über Anträge an und hat seit 2003 bereits 2.300 Reisen in 59 Länder ermöglicht.

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  • Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland

    Frist: ohne

    Goethe-Institut: Gastspiele in Deutschland

    Frist: ohne

    Der Fachbereich Theater und Tanz unterstützt Gastspiele von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Anträge können Festivals, Theater und Veranstalter in Deutschland stellen, die die Gruppen einladen möchten. Kriterien für eine Unterstützung sind die Qualität der Produktion, die Relevanz des Veranstalters und eine überregionale Sichtbarkeit. Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten von Theater- und Tanzensembles aus Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

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  • Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland

    Frist: ohne

    Goethe-Institut: Nachwuchsförderung Gastspiele im Ausland

    Frist: ohne

    Bewerben können sich junge Künstlerinnen und Künstler am Anfang ihrer Karriere, die für erste Gastspiele im Ausland eingeladen wurden. Voraussetzung ist die Einladung eines professionellen Veranstalters im Ausland. Gefördert werden Reise- und/oder Transportkosten.

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  • Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit

    Frist: diverse

    Kreativ-Transfer: internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit

    Frist: diverse

    Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler:innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games. Es werden u.a. Workshops angeboten als auch Besuche von Fachmessen gefördert.

    Zu den aktuellen Ausschreibungen

     

Kontakt

Landesverband
Freie Darstellende Künste Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post (hello@spam.com) freie-daku-brandenburg.de

 

     

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