Projektförderung

  • MWFK: Konzeptions- und Einzelprojektförderung

    Frist: 31. Mai

    MWFK: Konzeptions- und Einzelprojektförderung

    Frist: 31. Mai

    Mit dem Ziel, den Bürger:innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler:innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.

    Weitere Informationen, Fristen und Fördergrundsätze 2026

  • Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung

    Frist: 31. Juli 2025 & 31.01.2026

    Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung

    Frist: 31. Juli 2025 & 31.01.2026

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

    Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

    Die Förderung ist nicht auf eine bestimmte Sparte oder für ein bestimmtes Thema festgelegt. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

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  • Fonds DAKU: Produktionsförderung

    Frist: 15. April und 15. September 2026

    Fonds DAKU: Produktionsförderung

    Frist: 15. April und 15. September 2026

    Antragssumme: 15.000 € - 50.000 €

    Was wird gefördert?
    Künstlerische Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt ein neues Produktionsvorhaben in den Freien Darstellenden Künsten steht und die in der Regel mit einer Premiere und zeitnah daran anschließenden Aufführungen abschließen.

    Wer kann beantragen?
    Langjährig professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland. Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder).

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  • Kulturstiftung des Bundes: LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

    Frist: 31. März 2026

    Kulturstiftung des Bundes: LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

    Frist: 31. März 2026

    Antragsberechtigt sind Kulturakteure mit oder ohne eigenem Haus – etwa Kulturvereine, soziokulturelle Zentren und Initiativen, Theater oder Bibliotheken – in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen und partizipative künstlerische Projekte initiieren wollen. 

    Die geförderten Akteurinnen erhalten über den Zeitraum von vier Jahren bis zu 240.000 Euro für den Ausbau lokaler Partnerschaften – beispielsweise mit mittelständischen Unternehmen, Sportvereinen oder Pflegeheimen – und für die gemeinsame Entwicklung künstlerischer Projekte. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.

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  • Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 09. März und 12. Oktober 2026

    Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung

    Frist: 09. März und 12. Oktober 2026

    Was wird gefördert?
    Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

    Antragssumme: mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder). Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

    Wer kann beantragen?
    langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

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  • Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen

    Frist: laufend

    Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen

    Frist: laufend

    Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam fördert Projekte der Kinder- und
    Jugendarbeit überwiegend im Land Brandenburg. Sie will mit ihrer Förderung
    Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sich zu selbständigen,
    eigenverantwortlichen und toleranten Persönlichkeiten zu entwickeln. Dabei
    stehen junge Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen im Fokus.
    Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene,
    Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder
    sozialen Einschränkungen genauso wie junge Menschen, die in ländlichen
    Regionen mit wenig kulturellem Angebot leben, die nicht in ihrem Elternhaus
    aufwachsen können oder aus einkommensschwächeren Familien stammen.

    Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn.

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  • Europäischer Sozialfonds: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

    Frist: laufend

    Europäischer Sozialfonds: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

    Frist: laufend

    Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.

    Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.

    Laufzteit: 15.10.2022 - 30.04.2026

  • Kulturland Brandenburg

    Frist: 31. Mai 2026

    Kulturland Brandenburg

    Frist: 31. Mai 2026

    Bis zum 31. Mai 2026 können kulturelle und künstlerische Projektideen zum Thema Von hier aus Zukunft für das Jahr 2027 eingereicht werden.

    Die Förderung umfasst eine Laufzeit von Januar bis Dezember 2027 und unterstützt das Projekt im Zuge einer Anteilsfinanzierung von bis zu 20.000 Euro.

    Unter dem Titel Von hier aus Zukunft ruft Kulturland Brandenburg dazu auf, sich künstlerisch und kulturell mit den Frei- und Möglichkeitsräumen Brandenburgs auseinanderzusetzen, Leerstellen und Zwischenräume kreativ zu füllen und zur aktiven Mitgestaltung zu inspirieren.

    Brandenburgs einzigartige Beschaffenheit eröffnet Imaginationsräume und Potenziale, die es so andernorts nicht gibt. Das Land bietet Raum für wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Innovation – und findet dabei immer wieder die Balance zwischen Tradition und Fortschritt, Erschwinglichkeit und Attraktivität sowie Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit.

    Kunst, Kultur und Kreativität sind in Brandenburg wichtige Motoren, um die Grenzen zwischen urbanen und ländlichen Schaffenswelten zu durchdringen und neue zukunftsfähige Wege zu gehen. Was hier gelingt, kann als Impuls und Blaupause für einen demokratischen und gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozess dienen.

    Zum Aufruf

    • PwC-Stiftung: Projektförderung

      Frist: 01. März und 01. September

      PwC-Stiftung: Projektförderung

      Frist: 01. März und 01. September

      Gemeinsam Zukunft gestalten 

      Die PwC-Stiftung fördert Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken. Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden. Das Förderjahr ist in zwei Förderrunden unterteilt – mit Fristen jeweils zum 1. März und 1. September.  


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    • Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften

      Frist: laufend

      Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften

      Frist: laufend

      Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.

      Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:

      2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen

      2025: Durchführung von Rechercheprojekten

      2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte

      2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften

      Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.

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    • Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag

      Frist: laufend

      Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag

      Frist: laufend

      Mit dem Programm „Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag (AT)“ unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, die als „Neue Auftraggeber" zeitgenössische Tanz- und Performanceprojekte mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern initiieren und zur Aufführung bringen wollen. Für alle Auftragsprozesse und den dabei entstehenden rund fünfzehn künstlerischen Produktionen stellt die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2023 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereit.

      Förderzeitraum: 2023–2028

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    • Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung

      Frist: diverse

      Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung

      Frist: diverse

      Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Der Zukunftsfonds unterstützt Vorhaben der Bildenden Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literarische Veranstaltungen, Dokumentarfilme.

      Antragsfristen

      Mehr Informationen und weitere Projekte

    • Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme

      Frist: diverse

      Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme

      Frist: diverse

      Eine Sammlun von EU-Programmen, die Kultur fördern!

      Insgesamt werden 13 EU-Programme vorgestellt, die Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor bieten. Auf jeder Programmseite gibt es eine Einführung zum jeweiligen Programm.

      Mehr Informationen

Kontakt

Landesverband
Freie Darstellende Künste Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post (hello@spam.com) freie-daku-brandenburg.de

 

         

 

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