Förderoptionen
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Kulturland Brandenburg ruft zur Beteiligung auf
Frist: 31. August 2023
Kulturland Brandenburg ruft zur Beteiligung auf
Frist: 31. August 2023
WELTEN VERBINDEN lautet das neue Thema für die Jahre 2024/25. Mit diesem Thema sollen Kulturakteur:innen, Künstler:innen und kulturelle Einrichtungen über zwei Jahre zur kreativen Auseinandersetzung mit der globalen Vernetzung Brandenburgs angeregt werden.
Bis zum 31. August 2023 können sich Akteur:innen mit einer Projektidee beteiligen.
Neu ist eine zweite Förderlinie, die auf zwei Jahre angelegte Projekte unterstützt. Die bisherige einjährige Förderung wird fortgeführt. -
Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Mit dem Programm „Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag (AT)“ unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, die als „Neue Auftraggeber" zeitgenössische Tanz- und Performanceprojekte mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern initiieren und zur Aufführung bringen wollen. Für alle Auftragsprozesse und den dabei entstehenden rund fünfzehn künstlerischen Produktionen stellt die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2023 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereit.
Förderzeitraum: 2023–2028
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Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.
Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:
2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
2025: Durchführung von Rechercheprojekten
2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.
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MWFK: Konzeptionsförderung, Einzelprojektförderung, Festivalförderung
Frist: 31.05.2023
MWFK: Konzeptionsförderung, Einzelprojektförderung, Festivalförderung
Frist: 31.05.2023
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg fördert mit einer Antragsfrist bis spätestens zum 31.05. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für
das Folgejahr jährlich in folgenden Kategorien:Konzeptionsförderung – Projekte mit einem Durchführungszeitraum bis zu 3 Jahren
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft mit einer kontinuierlichen Arbeit in den darstellenden Künsten seit mindestens fünf Jahren können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für Produktionen und Aufführungen bis maximal 190.000,00 € innerhalb eines Jahres beantragen. (Punkt 3.1.1 Fördergrundsätze 2024)
Einzelprojektförderung – Projekte mit einem Durchführungszeitraum innerhalb eines Haushaltsjahres
Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für eine oder mehrere Produktionen, Koproduktionen und Aufführungen bis maximal 90.000,00 € innerhalb eines Jahres beantragen.Vor- und Nachbereitungsphasen können Teil des Antrags sein. (Punkt 3.1.2 Fördergrundsätze 2024)
Festivalförderung
Auch für Festivals sowie für die Komplementärfinanzierung von Sonderprojekten von Einrichtungen der freien darstellenden Künste, die der Finanzierung aus Programmen des Bundes unterliegen, stellt das MWFK jährlich Mittel zur Verfügung. (Punkt 3.2 Fördergrundsätze 2024)
MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg
Darüber hinaus können jährlich bis zum bis zum 30.09. für das Folgejahr Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung sowie Mittel für Maßnahmen zur strukturellen und technischen Instandhaltung/Optimierung beantragt werden.
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MWFK: Infrastrukturfonds
Frist: 30.09.2023
MWFK: Infrastrukturfonds
Frist: 30.09.2023
Für Maßnahmen zur strukturellen und technischen Instandhaltung/Optimierung der Arbeitsumgebung bei Einrichtungen der freien darstellenden Künste sowie für Investitionen und damit in Zusammenhang stehende Honorare bis max. 5% der Antragssumme, stellt das Ministium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg jährlich Mittel i. H. v. insgesamt bis zu75.000,00 €zur Verfügung. Beantragte Maßnahmen sollen eine Förderuntergrenze von 10.000 Euro nicht unterschreiten. (Punkt 3.4 Fördergrundsätze 2024)
Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.
MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg
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Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Der Zukunftsfonds unterstützt Vorhaben der Bildenden Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literarische Veranstaltungen, Dokumentarfilme.
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Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Eine Sammlun von EU-Programmen, die Kultur fördern!
Insgesamt werden 13 EU-Programme vorgestellt, die Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor bieten. Auf jeder Programmseite gibt es eine Einführung zum jeweiligen Programm.