Projektförderung
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MWFK Fördergrundsätze 2025
MWFK Fördergrundsätze 2025
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat die Grundsätze zur Förderung der Freien Darstellenden Künste im Land Brandenburg im Jahr 2025 veröffentlicht:
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Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung
Frist: 31. Januar 2025 & 31. Juli 2025
Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung
Frist: 31. Januar 2025 & 31. Juli 2025
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Die Förderung ist nicht auf eine bestimmte Sparte oder für ein bestimmtes Thema festgelegt. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
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Kulturstiftung des Bundes: LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Frist: 14. Februar 2025
Kulturstiftung des Bundes: LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Frist: 14. Februar 2025
Antragsberechtigt sind Kulturakteure mit oder ohne eigenem Haus – etwa Kulturvereine, soziokulturelle Zentren und Initiativen, Theater oder Bibliotheken – in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen und partizipative künstlerische Projekte initiieren wollen.
Die geförderten Akteurinnen erhalten über den Zeitraum von vier Jahren bis zu 240.000 Euro für den Ausbau lokaler Partnerschaften – beispielsweise mit mittelständischen Unternehmen, Sportvereinen oder Pflegeheimen – und für die gemeinsame Entwicklung künstlerischer Projekte. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.
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BMBF/BFDK: tanz + theater machen stark
Frist: 15. Februar 2025
BMBF/BFDK: tanz + theater machen stark
Frist: 15. Februar 2025
Der früheste Projektbeginn ist der 15. April 2025, Projektabschluss bis 31. Dezember 2025.
Weitere Antragsfristen in 2025:15.05.2025, frühester Projektbeginn 15.07.2025
15.10.2025 (voraussichtlich)
Wer kann sich bewerben?
Darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen im Bildungsbereich. Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist auch im Downloadbereich des BFDK verfügbar.
Die ausgefüllte Projektskizze muss bis spätestens zur jeweiligen Fristper E-Mail an buendnisse (hello@spam.com) darstellende-kuenste.de eingehen. Erst bei positiver Bewertung durch die Jury erfolgt die Aufforderung den Antrag in Kumasta einzustellen. "tanz + theater macht stark" ist im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Informationen dazu und zu den übrigen Programmpartnern finden Sie hier.
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Fonds DAKU: Global Village Kids Ländlich
Frist: 01. März 2025
Fonds DAKU: Global Village Kids Ländlich
Frist: 01. März 2025
Was wird gefördert?
#Kulturelle Bildung
format- und ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten
Wer kann beantragen?
Bündnisse, bestehend aus mind. 3 Partner*innen aus den Feldern Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind. Voraussetzung sind die lokale Verortung und Eigenleistungen der Bündnispartner*innen.Antragssummer: 5.000 - 50.000 €
Miniförderung bis maximal 5.000 Euro möglich
Alle Mittel inklusive 7% Verwaltungspauschale.Projektbeginn frühestens 01.05.2025
Nähere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Website fonds-daku. Mehr Information
Bei allen Fragen rund um den Antragsprozess beraten die Mitarbeitende gern. Interessierte erreichen das Büro unter gvk (hello@spam.com) fonds-daku.de oder telefonisch 030 6293126 – 52
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Fonds DAKU: Global Village Kids Digital
Frist: 01. März 2025
Fonds DAKU: Global Village Kids Digital
Frist: 01. März 2025
Was wird gefördert?
#Kulturelle Bildung
format- und ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten
Wer kann beantragen?
Bündnisse, bestehend aus mind. 3 Partner*innen aus den Feldern Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind. Voraussetzung sind die lokale Verortung und Eigenleistungen der Bündnispartner*innen.Antragssummer: 5.000 - 50.000 €
Miniförderung bis maximal 5.000 Euro möglich
Alle Mittel inklusive 7% Verwaltungspauschale.Projektbeginn frühestens 01.05.2025
Nähere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Website fonds-daku. Mehr Information
Bei allen Fragen rund um den Antragsprozess beraten die Mitarbeitende gern. Interessierte erreichen das Büro unter gvk (hello@spam.com) fonds-daku.de oder telefonisch 030 6293126 – 52
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Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 11. März 2025
Fonds DAKU: Wiederaufnahmeförderung
Frist: 11. März 2025
Was wird gefördert?
Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder). Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.Wer kann beantragen?
langjährig (mind. 2 Jahre) professionelle arbeitende Künstler*innen/-gruppen der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.Antragssumme: mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
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Fonds DAKU: Netzwerkförderung
Frist: 31. März 2025
Fonds DAKU: Netzwerkförderung
Frist: 31. März 2025
Antragssumme: 15.000 € - 50.000 €
Programmlaufzeit: voraussichtlich 01.06.2025 bis 31.07.2026
Was wird gefördert?
bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mind. eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung zu fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.
Wer kann beantragen?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind. Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs. Kofinanzierung von mind. 50% der Antragssumme aus nachweislich bewilligten öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Kommunen und/oder Länder)
Wenden Sie sich an beratung (hello@spam.com) fonds-daku.de, um individuelle Beratung zu vereinbaren.
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Kulturstiftung des Bundes: Kunst & KI
Frist: 10. April 2025
Kulturstiftung des Bundes: Kunst & KI
Frist: 10. April 2025
Mit ihrem Programm „Kunst & KI - Fonds für neue künstlerische Perspektiven auf KI und Gesellschaft“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstlerinnen und -künstler). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen.
Als antragsberechtigte Freie Gruppen gelten künstlerisch arbeitende Zusammenschlüsse, die aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren zusammenarbeiten, gemeinsame künstlerische Produktionen öffentlich gezeigt haben und über eine gemeinsame Geschäftsadresse verfügen. Die Rechtsform der antragsstellenden Kulturinstitution / Freien Gruppe (z.B. Stiftung, eingetragener Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.
Die Fördersumme beträgt mindestens 100.000 Euro und bis zu 240.000 Euro je Vorhaben.
Fördergrundsätze und der Online-Antrag sind auf der Website der KdB zu finden. Mehr Informationen
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Kulturstiftung des Bundes: WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften
Frist: 2. Mai 2025
Kulturstiftung des Bundes: WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften
Frist: 2. Mai 2025
Verschiedene Förderoptionen:
- Fonds Anbahnung (öffnet neues Fenster), Antragszeitraum: 1. Januar - 2. Mai 2025
- Fonds Fellows-at-Large (öffnet neues Fenster), ab 2027
- Fonds Tandem, ab 2027Fonds Anbahnung (2025- 2026)
Gefördert werden inhaltliche Recherche- und Anbahnungsvorhaben (Fonds Anbahnung) sowie Arbeitsaufenthalte und künstlerische Projekte in den Bereichen zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben. Das Erproben und Verstetigen innovativer Formen fairer und nachhaltiger Zusammenarbeit ist Teil der Vorhaben. Gilt für große und mittlere Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschlandoder Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz im außereuropäischen Ausland – insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien gefördert. -
Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Frist: laufend
Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Frist: laufend
Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam fördert Projekte der Kinder- und
Jugendarbeit überwiegend im Land Brandenburg. Sie will mit ihrer Förderung
Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sich zu selbständigen,
eigenverantwortlichen und toleranten Persönlichkeiten zu entwickeln. Dabei
stehen junge Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen im Fokus.
Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene,
Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder
sozialen Einschränkungen genauso wie junge Menschen, die in ländlichen
Regionen mit wenig kulturellem Angebot leben, die nicht in ihrem Elternhaus
aufwachsen können oder aus einkommensschwächeren Familien stammen.Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn.
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Europäischer Sozialfonds: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Frist: laufend
Europäischer Sozialfonds: KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Frist: laufend
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.
Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.
Laufzteit: 15.10.2022 - 30.04.2026
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Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Transkontinentale Partnerschaften
Frist: laufend
Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem Programm Transkontinentale Partnerschaften (AT) langjährige Kooperationen zwischen deutschen und außereuropäischen Kunst- und Kulturszenen. Die gemeinsamen Vorhaben sollen sich organisatorisch an Leitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen orientieren, die in einem gemeinsamen Verständigungsprozess entwickelt werden und die Grundlage des Kooperationsprogramms bilden sollen.
Das antragsoffene Programm gliedert sich in mehrere Phasen:
2024: Internationale Konsultationen zu Programm- und Projektleitlinien für faire und nachhaltige Kooperationen
2025: Durchführung von Rechercheprojekten
2026-2030: „Fellows-at large“-Programm für ein- bis zweijährige Arbeitsaufenthalte
2026-2030: „Transkontinentale Projekte“ für zwei- bis vierjährige künstlerisch-kulturelle Partnerschaften
Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Gesamtprogramm inklusive begleitender Konferenzen und Akademien 27,59 Mio. Euro im Förderzeitraum 2023 bis 2031 zur Verfügung.
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Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Kulturstiftung des Bundes: Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag
Frist: laufend
Mit dem Programm „Neue Auftraggeber – Tanz und Performance im Bürgerauftrag (AT)“ unterstützt die Kulturstiftung des Bundes Bürgerinnen und Bürger, die als „Neue Auftraggeber" zeitgenössische Tanz- und Performanceprojekte mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern initiieren und zur Aufführung bringen wollen. Für alle Auftragsprozesse und den dabei entstehenden rund fünfzehn künstlerischen Produktionen stellt die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2023 bis 2028 Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereit.
Förderzeitraum: 2023–2028
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Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds: Projektförderung
Frist: diverse
Gefördert werden Projekte, die deutsch-tschechische Themen aufgreifen und die Kultur beider Länder präsentieren. Der Zukunftsfonds unterstützt Vorhaben der Bildenden Kunst, Theater, Musik, Tanz, Literarische Veranstaltungen, Dokumentarfilme.
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Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Europa fördert Kultur: diverse Förderprogramme
Frist: diverse
Eine Sammlun von EU-Programmen, die Kultur fördern!
Insgesamt werden 13 EU-Programme vorgestellt, die Fördermöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor bieten. Auf jeder Programmseite gibt es eine Einführung zum jeweiligen Programm.