Förderung Soziokultur & Kulturelle Bildung

  • Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung

    3. Förderphase (2023 – 2027)

    Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung

    3. Förderphase (2023 – 2027)

    Mit dem Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.  Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.

    Die neue Förderrichtlinie (2023 – 2027)

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  • Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«

    Frist: 15.05. und 15.10.2023

    Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«

    Frist: 15.05. und 15.10.2023

    Seit 2011 unterstützt die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung des Landes. Seit 2015 ist sie Träger des Landesförderprogramms »Kulturelle Bildung und Partizipation«.  Pro Jahr fließen in zwei Förderlinien 400.000 Euro in Vorhaben, die zu einer vielfältigen kulturellen Teilhabe und Bildung aller Menschen im Land beitragen. Zweimal im Jahr entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Auswahl.

    Förderlinie I: Projektförderung

    In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die

    • neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
    • noch nicht begonnen haben und
    • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.

    Förderlinie II: Strukturförderung

    In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die

    • mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
    • die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.


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  • BFDK: tanz + theater machen stark

    Frist: 15.05.2023 (und 15.10.2023)

    BFDK: tanz + theater machen stark

    Frist: 15.05.2023 (und 15.10.2023)

    „tanz + theater machen stark“ initiiert lokale Bündnisse, bestehend aus mindestens drei Partner*innen, die sich mit theaterpädagogischen Projekten an benachteiligte Kinder und Jugendliche richten. Seit 2018 wurden 329 Projekte aus allen 16 Bundesländern gefördert.

    Zweite Antragsfrist 2023 ist der 15. Mai. Eingeladen, sich zu bewerben, sind darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen.

    Die zur Antragstellung erforderliche Projektskizze ist auch im Downloadbereich verfügbar. Letzte Antragsfrist dieses Jahr ist dann der 15. Oktober.

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  • PwC-Stiftung: Projektförderung

    Frist: 15.09.2023 (und 15.03.2024)

    PwC-Stiftung: Projektförderung

    Frist: 15.09.2023 (und 15.03.2024)

    Die Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Dabei versteht sich die Stiftung als finanzieller und ideeller Förderer. Sie berät die Antragsteller und begleitet die geförderten Projekte über den gesamten Förderzeitraum.

    Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

    Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.

    Hinweis: Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Zusendung Ihrer Vorabanfrage. Erfolgt die Zusendung erst kurz vor dem 1. März bzw. 1. September, müssen Sie damit rechnen, dass unsere Rückmeldung erst kurz vor der Abgabefrist für den Förderantrag erfolgt. Eine Antragsberatung unsererseits ist dann leider nicht mehr möglich.

    Förderrichtlinien

    Anleitung Förderantrag

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  • Fonds DaKu: GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum

    Frist: 01.10.2023

    Fonds DaKu: GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum

    Frist: 01.10.2023

    Antragsfrist: 1. Oktober 2023

    Höhe der Antragssumme: 5.000 – 100.000 €

    Was wird gefördert?
    #Kulturelle Bildung
    format- und ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten

    Wer kann sich bewerben?
    Bündnisse, bestehend aus mindestens 3 Partner*innen aus den Feldern Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: professionelle Künstler*innengruppen, Kollektive und Ensembles, Tanz- und Theaterhäuser aller Genres und Sparten der frei produzierenden Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind und in ihrer Arbeit einen Fokus auf altersgerechte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Risikolagen legen. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.

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  • Fonds DaKu: GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum

    Frist: 01.10.2023

    Fonds DaKu: GLOBAL VILLAGE KIDS im Digitalen Raum

    Frist: 01.10.2023

    Antragsfrist:
    1. Oktober 2023

    Höhe der Antragssumme:
    5.000 – 120.000 €

    Projektlaufzeit:
    Für Projekte mit Beginn in 2023: bis 31.12.2023 / 30.06.2024 / 30.06.2025
    Für Projekte mit Beginn in 2024: bis 31.12.2024 / 31.12.2025

    Was wird gefördert?

    #Kulturelle Bildung

    format-, ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 6 -18 Jahren, insbesondere in Risikolagen, mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektzeiträumen

    Wer kann sich bewerben?

    Bündnisse aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: professionelle Künstler*innengruppen, Kollektive und Ensembles, Tanz- und Theaterhäuser aller Genres und Sparten der frei produzierenden Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die als juristische Person oder als GbR organisiert sind und in ihrer Arbeit einen Fokus auf altersgerechte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Risikolagen legen. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.

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  • Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur

    Frist: ohne

    Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur

    Frist: ohne

    Maximaler Zuschuss: 300000
    Laufzeit: bis zu 5 Jahren

    Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur.

    Was die Aktion Mensch fördert:

    Inklusive Projekte: Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers. Die Aktion Mensch fördert ebenso Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten.

    Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Kultur in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

    Zur Antragstellung
    Weitere Informationen

Kontakt

Landesverband
Freie Darstellende Künste Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post (hello@spam.com) freie-daku-brandenburg.de

 

     

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