Förderung Soziokultur & Kulturelle Bildung
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„BÜHNE trifft SCHULE“ – Fördermöglichkeiten für Gastspiele & künstlerische Projekte an Schulen in Brandenburg
Frist: laufend
„BÜHNE trifft SCHULE“ – Fördermöglichkeiten für Gastspiele & künstlerische Projekte an Schulen in Brandenburg
Frist: laufend
Sie möchten ein Gastspiel oder ein künstlerisches Projekt an Ihre Schule holen oder Ihr eigenes Vorhaben an einer Schule in Brandenburg zeigen? Im Rahmen von „BÜHNE trifft SCHULE“ gibt es verschiedene Förderprogramme, über die kulturelle Bildungsangebote an Schulen im Land Brandenburg umgesetzt werden können. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über relevante Fördermöglichkeiten für Schulen, Künstler*innen und Projektpartner*innen.
Das Programm „Demokratie leben!“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fördert Projekte an Schulen, die sich der Demokratiebildung, der Toleranzförderung, der Medienkompetenz oder der Extremismusprävention widmen. Auch künstlerische oder performative Formate wie Theater, Performance oder Musik sind möglich. Antragsberechtigt sind Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Wichtig ist, dass der Antrag vor Projektbeginn eingereicht wird. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/demokratie-leben/projekte-an-schulen.html
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg (MWFK) fördert mit seinem Programm Gastspiele professioneller freier Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance im Land Brandenburg – auch Gastspiele an Schulen sind explizit förderfähig. Künstler*innen, Gruppen oder Veranstaltende können die Förderung beantragen. Ausschreibungen und Antragsfristen werden jährlich auf der Website des MWFK veröffentlicht: https://mwfk.brandenburg.de
Darüber hinaus existieren regionale Fördermöglichkeitenund Kooperationspartner*innenvor Ort, die insbesondere kleinere Projekte durch finanzielle oder organisatorische Unterstützung begleiten. Dazu zählen etwa Fördervereine von Schulen, lokale Kulturämter, kommunale Bildungsbeauftragte, Städte und Landkreise sowie regionale Stiftungen und Förderinstitutionen.Viele dieser Partner*innen unterstützen auch unkompliziert Honorare oder Sachkosten, insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen.
Ein weiteres zentrales Förderangebot bietet die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg. Gefördert werden Projekte der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen sowie Kooperationen zwischen Künstler*innen und Schulen – etwa in Form von Workshops, Projekttagen oder langfristigen Formaten. Es gibt zwei Förderlinien: Projektförderung und Strukturförderung. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel jährlich im Herbst, gelegentlich finden Sonderrunden im Frühjahr statt. Nähere Informationen, Beratung und Antragsformulare finden Sie unter: https://plattformkulturellebildung.de und https://mwfk.brandenburg.de
Wenn an Ihrer Schule Interesse an einem Gastspiel, einem Theaterworkshop oder einem längerfristigen künstlerischen Projekt besteht, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Auch die in unserer Broschüre „BÜHNE trifft SCHULE“ vorgestellten Künstler*innen und Mitglieder des Landesverbands freuen sich über direkte Anfragen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl eines passenden Angebots, bei der Vermittlung zu Künstler*innen, bei der Auswahl einer geeigneten Förderung sowie bei den ersten Schritten zur Antragstellung.
Kontakt:
Landesverband Freie Darstellende Künste Brandenburg e. V.
Charlottenstraße 121, 14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post@freie-daku-brandenburg.de -
Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Frist: laufend
Stiftung Großes Waisenhaus: Projekte mit Kindern und Jugendlichen
Frist: laufend
Die Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam fördert Projekte der Kinder- und
Jugendarbeit überwiegend im Land Brandenburg. Sie will mit ihrer Förderung
Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sich zu selbständigen,
eigenverantwortlichen und toleranten Persönlichkeiten zu entwickeln. Dabei
stehen junge Menschen aus benachteiligten Familien oder Gruppen im Fokus.
Benachteiligung ist dabei bewusst weit gefasst und bezieht sich auf Zugezogene,
Minderheiten, Kinder und Jugendliche mit körperlichen, kognitiven oder
sozialen Einschränkungen genauso wie junge Menschen, die in ländlichen
Regionen mit wenig kulturellem Angebot leben, die nicht in ihrem Elternhaus
aufwachsen können oder aus einkommensschwächeren Familien stammen.Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn.
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BMBF: Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung (2023 - 2027)
Frist: diverse
BMBF: Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung (2023 - 2027)
Frist: diverse
Mit dem Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.
Die neue Förderrichtlinie (2023 – 2027)
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Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur
Frist: ohne
Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur
Frist: ohne
Maximaler Zuschuss: 350.000
Laufzeit: bis zu 5 JahrenZeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur.
Was die Aktion Mensch fördert:
Inklusive Projekte: Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers. Die Aktion Mensch fördert ebenso Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten.
Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Kultur in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.
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Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«
Frist: 15.05.2026 / 15.10.2026
Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«
Frist: 15.05.2026 / 15.10.2026
Seit 2011 unterstützt die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung des Landes. Seit 2015 ist sie Träger des Landesförderprogramms »Kulturelle Bildung und Partizipation«. Pro Jahr fließen in zwei Förderlinien 400.000 Euro in Vorhaben, die zu einer vielfältigen kulturellen Teilhabe und Bildung aller Menschen im Land beitragen. Zweimal im Jahr entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Auswahl.
Förderlinie I: Projektförderung
In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die
- neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- noch nicht begonnen haben und
- bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.
Förderlinie II: Strukturförderung
In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die
- mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
- die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.
- Förderrichtlinie 2026 (pdf)
- Checkliste zum Förderprogramm (pdf)
- FAQs (pdf)
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PwC Stiftung: Förderung von Projekten ästhetischer Kulturbildung
Frist: 01. März und 01. September
PwC Stiftung: Förderung von Projekten ästhetischer Kulturbildung
Frist: 01. März und 01. September
Gemeinsam Zukunft gestalten
Die PwC-Stiftung fördert Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken. Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden. Das Förderjahr ist in zwei Förderrunden unterteilt – mit Fristen jeweils zum 1. März und 1. September.
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Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Frist: 02. Mai und 02. November
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung
Frist: 02. Mai und 02. November
Gefördert werden Projekte, die:
- zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
- partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
- ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
- etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
- beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
Es gibt 2 Antragsfristen pro Jahr: 2. Mai und 2. November.




