Förderung Soziokultur & Kulturelle Bildung

  • Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung

    3. Förderphase (2023 – 2027)

    Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung

    3. Förderphase (2023 – 2027)

    Mit dem Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In Bündnissen für Bildung setzen lokale Akteure Projekte für Kinder um, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.  Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.

    Die neue Förderrichtlinie (2023 – 2027)

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  • Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«

    Frist: 27.10.2023

    Plattform Kulturelle Bildung: Landesförderprogramm »Kulturelle Bildung und Partizipation«

    Frist: 27.10.2023

    Seit 2011 unterstützt die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung des Landes. Seit 2015 ist sie Träger des Landesförderprogramms »Kulturelle Bildung und Partizipation«.  Pro Jahr fließen in zwei Förderlinien 400.000 Euro in Vorhaben, die zu einer vielfältigen kulturellen Teilhabe und Bildung aller Menschen im Land beitragen. Zweimal im Jahr entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Auswahl.

    Förderlinie I: Projektförderung

    In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die

    • neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
    • noch nicht begonnen haben und
    • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.

    Förderlinie II: Strukturförderung

    In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die

    • mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
    • die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.


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  • Assistej - Wege ins Theater

    Frist: 31.01.2024 (30.04.2024)

    Assistej - Wege ins Theater

    Frist: 31.01.2024 (30.04.2024)

    Die ASSITEJ Deutschland ist mit dem Förderprojekt Wege ins Theater einer der 27 Programmpartner von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.
    Wege ins Theater fördert in vier verschiedenen FormatenTheaterprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen. Das sind zum Beispiel Kinder und Jugendliche, deren Eltern keine bezahlte Arbeit haben oder die mit wenig Geld auskommen müssen. Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Fluchterfahrung gehören explizit zur Zielgruppe. Die Projekte sollen vor allem auf Kinder und Jugendliche in Risikolagen ausgerichtet sein, es dürfen aber auch andere Kinder mitmachen.

    Zur Antragsstellung
    Die Wege ins Theater-Fristen sind aktuell stark von der Mittelverfügbarkeit abhängig.
    Geplante weitere Fristen für 2024 (unter Vorbehalt!):

    31.01.2024 (frühester Projektbeginn 01.04.2024)

    30.04.2024 (frühester Projektbeginn 01.07.2024)

    Kumasta3 Bündnisse für Bildung

  • PwC-Stiftung: Projektförderung

    Frist: 15.03.2024

    PwC-Stiftung: Projektförderung

    Frist: 15.03.2024

    Die Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Dabei versteht sich die Stiftung als finanzieller und ideeller Förderer. Sie berät die Antragsteller und begleitet die geförderten Projekte über den gesamten Förderzeitraum.

    Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

    Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen diese lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.

    Hinweis: Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Zusendung Ihrer Vorabanfrage. Erfolgt die Zusendung erst kurz vor dem 1. März bzw. 1. September, müssen Sie damit rechnen, dass unsere Rückmeldung erst kurz vor der Abgabefrist für den Förderantrag erfolgt. Eine Antragsberatung unsererseits ist dann leider nicht mehr möglich.

    Förderrichtlinien

    Anleitung Förderantrag

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  • Aktion Tanz: Chancetanz

    Frist: 31.03.2024 (und 30.09.2024)

    Aktion Tanz: Chancetanz

    Frist: 31.03.2024 (und 30.09.2024)

    ChanceTanz fördert außerunterrichtliche Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche, die in bildungsbenachteiligenden Situationen aufwachsen. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen getragen und einem Zweierteam geleitet, dem mindestens ein:e professionelle:r Tanzkünstler:in angehört. 
    Die lokalen Bündnisse bestehen aus drei unterschiedlichen Organisationen, die die tanzkünstlerische Expertise, die Zielgruppenerreichung und die sozialräumliche Einbettung sicherstellen.

    Als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhält Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e.V. von 2023 bis 2027 im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ bis zu 9 Millionen Euro, die er an die von einer Expert:innenjury ausgewählten Projekte weiterleitet.

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  • Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur

    Frist: ohne

    Aktion Mensch: Projektförderung für Kunst und Kultur

    Frist: ohne

    Maximaler Zuschuss: 350.000
    Laufzeit: bis zu 5 Jahren

    Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, dass alle Menschen ihre Freizeit nach ihren Vorstellungen verbringen können. Begegnung und Dialog in Kunst und Kultur.

    Was die Aktion Mensch fördert:

    Inklusive Projekte: Die Aktion Mensch fördert zum Beispiel inklusive und barrierefreie Theater- oder Tanzangebote oder Kunstateliers. Die Aktion Mensch fördert ebenso Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten.

    Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Kultur in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

    Zur Antragstellung
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  • „Klasse unterwegs“ - Plattform für außerschulische Lernorte

    „Klasse unterwegs“ - Plattform für außerschulische Lernorte

    Das Schulprogramm „Klasse unterwegs“ von DB Regio Nordost bietet eine Plattform mit außerschulischen Lernorten für einen praxisnahen Unterricht. Die Anreise erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Veranstalter:innen solcher Lernangebote, zu denen auch Aufführungen und Projekte von Theater und Tanz gehören, können ihre Angebote auf dieser Plattform kostenlos einstellen lassen. Lehrer und ihre Schulklassen können hier spannende Ideen für Ausflüge finden.

    Weitere Infos unter www.bahn.de/klasseunterwegs

Kontakt

Landesverband
Freie Darstellende Künste Brandenburg e.V.
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
+49 (0)331 · 28 05 20 7/8
post (hello@spam.com) freie-daku-brandenburg.de

 

     

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